ANAMNESE
Die homöopathische Erstbegegnung: In einem ausführlichen Gespräch in geschütztem Rahmen, das zwischen eineinhalb und drei (oder mehr) Stunden dauern kann, mache ich mir ein Gesamtbild Ihrer ganz individuellen Lebenssituation.
Ich erfasse neben Ihren körperlichen Leiden (gegebenenfalls einschließlich einer körperlichen Untersuchung), Ihre psychischen Belastungen, Ihre persönliche Krankengeschichte, Ihre Lebensgrundsätze und auch Ihre Familienanamnese, die oft wertvolle Hinweise zur passendsten Arznei bringen kann.
Manchmal gibt es auch Auslöser für eine Erkrankung, etwa berufliche oder private Überforderung, eine akute Erkrankung, von der Sie sich nicht mehr erholt haben oder auch körperliche oder psychische Traumata. Solche Auslöser können ebenfalls sehr wertvolle Hinweise für die passende Arznei liefern.
Es gibt nichts Falsches oder Unwichtiges, das sie mir erzählen können!!!
Etwa 6-8 Wochen nach dem Beginn der Arzneieinnahme treffen wir uns zu einem Zweitgespräch, um Ihr Befinden sowie die Wirkungsweise der Arznei und das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese Kontrolle dauert etwa 45- 60 Minuten.
Hilfreiche Unterlagen für das Erstgespräch
Bitte bringen Sie, falls vorhanden, Befunde bezüglich Ihrer Beschwerden zur Anamnese mit. Diese liefern oft auch wertvolle Hinweise auf die passende Arznei.
Des Weiteren ist es hilfreich, wenn Sie sich vor der Anamnese einen Überblick über die Krankheiten in Ihrer Herkunftsfamilie verschaffen. Auch hier können Anhaltspunkte für die erfolgreiche Therapie liegen.
Die Arzneieinnahme
Sie erhalten die Arznei entweder in Form von Tropfen oder als Globuli, die sie einnehmen sollen.
Beachten Sie bitte die miteinander vereinbarte Häufigkeit der Einnahme, um mögliche Überreaktionen zu vermeiden.
Vermeiden Sie Essen, Trinken und Zähneputzen mindestens 10 Minuten vor und nach der Einnahme, um eine optimale Aufnahme der Arznei über die Mundschleimhaut zu gewährleisten.
Kosten
Ich habe als Wahlärztin keine Kassenverträge.
Das Honorar ist von der PatientIn selbst zu bezahlen. Ein Kostenersatz durch eine Zusatzversicherung mit Komplementärmedizin ist möglich. Eine Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung für Homöopathie ist derzeit leider noch nicht möglich.
Die Kosten bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich. Es soll niemand von einer homöopathischen Therapie aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden, wir finden eine Lösung!